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Bauweise; Wahlrecht; Begriff „bestehende und bewilligte Gebäude“

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Der Umstand, dass für ein (Haupt-) Gebäude zwar bereits eine Baubewilligung erteilt, dieses jedoch (noch) nicht errichtet wurde, beseitigt das Wahlrecht über die Art der Bauweise noch nicht.

  • BBL-Slg 2018/80
  • Wahlrecht
  • Bauweise
  • VwGH, 23.01.2018, Ra 2016/05/0077
  • Baurecht
  • § 70 Abs 1 nö BauO
  • Begriff „bestehende und bewilligte Gebäude“

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