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Bebauungsverbot; Dienstbarkeit

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Der Verzicht auf eine bestimmte bauliche Ausgestaltung der Liegenschaft kann als Grunddienstbarkeit bestellt werden, weil es sich dabei nur um eine Einschränkung der Nutzung der Liegenschaft selbst handelt.

  • § 473 ABGB
  • OGH, 10.04.2018, 5 Ob 59/18i
  • Dienstbarkeit
  • Bebauungsverbot
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2018/168

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