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Begriff der Geschäftsräumlichkeit iSd § 1 Abs 1 MRG im Zusammenhang mit gemeinnützigen Vereinen

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Die Tätigkeit eines nicht untersagten Vereins ist eine geschäftliche Tätigkeit, daher bedarf es nicht der Entfaltung einer humanitären, geistigen oder kulturellen Zwecken dienenden Tätigkeit, um ein Bestandverhältnis dem § 1 Abs 1 MRG zu subsumieren, sofern die Voraussetzung einer auf Dauer angelegten Organisation des Mieters vorliegt.

  • § 1 Abs 1 MRG
  • WOBL-Slg 2018/12
  • Miet- und Wohnrecht
  • LGZ Wien, 39 R 23/17x
  • OGH, 24.08.2017, 4 Ob 125/17m, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses

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