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Begriff „Wohngebäude“; Kinder- und Jugendhilfe-Wohngruppe
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 19
- Rechtsprechung, 106 Wörter
- Seiten 52-53
- https://doi.org/10.33196/bbl201602005202
20,00 €
inkl MwStDer Begriff „Wohngebäude“ ist im Sinn des gewöhnlichen Sprachgebrauches zu verstehen.
Dies bedeutet, dass einerseits ein bloßes Übernachten oder ein auch nur länger dauernder Aufenthalt im Gebäude davon nicht erfasst ist, wenn damit nicht auch eine Haushaltsführung verbunden ist, und andererseits auch Gebäude mit einem besonderen Verwendungszweck, bezüglich dessen das Wohnen in den Hintergrund tritt (wie zB Pflegeheime oder Krankenhäuser), nicht als Wohngebäude zu qualifizieren sind.
Ein einer „Kinder- und Jugendhilfe-Wohngruppe“ dienender Neubau ist als Wohngebäude anzusehen, wenn in diesem integrationsbedürftige Kinder und Jugendliche auf längere Dauer untergebracht sowie von Erwachsenen professionell betreut werden und von dort aus die Schule besuchen.
- LVwG OÖ, 21.12.2015, LVwG-150673
- Kinder- und Jugendhilfe-Wohngruppe
- § 22 Abs 1 oö ROG
- Begriff „Wohngebäude“
- BBL-Slg 2016/53
- Baurecht
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