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Beherbergungsbetrieb; Flächenwidmung „Erweitertes Wohngebiet“; Betriebstypenprüfung; Kfz-Stellplätze; Lärmbelästigung; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Sachverständigengutachten

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Ob eine bestimmte Betriebstype wegen ihrer Immissionswirkungen als zulässig anzusehen ist, kann nur anhand der Auswirkungen eines bestehenden Vergleichsbetriebes beurteilt werden.

Zur Beurteilung, ob die vom Amtssachverständigen angeführten Betriebe mit dem geplanten Bauvorhaben vergleichbar sind, bedarf es auch expliziter Feststellungen, über wie viele Stellplätze diese Vergleichsbetriebe verfügen.

  • Sachverständigengutachten
  • VwGH, 04.08.2015, 2013/06/0250
  • § 83 Abs 2 sbg ROG
  • Immissionsschutz
  • Flächenwidmung „Erweitertes Wohngebiet“
  • Lärmbelästigung
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • Beherbergungsbetrieb
  • Betriebstypenprüfung
  • BBL-Slg 2015/237
  • § 17 Abs 1 Z 2 sbg ROG
  • § 9 Abs 1 Z 6 sbg BauPolG
  • Baurecht
  • Kfz-Stellplätze

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