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Reischauer, Rudolf

Benützungsentgelt nach Weiterveräußerung eines Fahrzeugs im Rückabwicklungsfall

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Der Umstand, dass der Pkw (hier: wegen Weiterverkaufs) nicht mehr zur Rückgabe zur Verfügung steht, schließt die Wandlung als solche nicht aus. Infolge Wandlung ist vom Anspruch des Klägers auf Rückzahlung des Kaufpreises der objektive Wert der nicht mehr rückstellbaren mangelhaften Sache im Zeitpunkt der Veräußerung abzuziehen.

Für eine Rückabwicklung der empfangenen Leistung kommen theoretisch im Weiterverkaufsfall zwei Möglichkeiten infrage, a) die Anrechnung des erzielten Weiterverkaufspreises (bzw des objektiven Zeitwerts im Zeitpunkt des Weiterverkaufs, wenn dieser abweicht) zuzüglich eines angemessenen Benützungsentgelts, b) die Anrechnung des objektiven Werts der mangelhaften Sache im Zeitpunkt des rückabzuwickelnden Ankaufs.

  • Reischauer, Rudolf
  • HG Wien, 25.08.2020, 57 Cg 51/18b
  • OLG Wien, 29.01.2021, 4 R 148/20v
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • JBL 2022, 318
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 932 ABGB
  • OGH, 26.05.2021, 8 Ob 56/21z
  • Arbeitsrecht

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