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Benützungsvereinbarung und Parkflächenzufahrt: Kein Anspruch auf Unterlassung der vollumfänglichen Nutzung bei einer ohne Nutzungsbeschränkungen zugewiesenen Parkfläche

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Es besteht kein Anspruch auf Unterlassung der vollumfänglichen Nutzung einer zugewiesenen Parkfläche, soweit in der Benützungsvereinbarung die Inanspruchnahme nicht beschränkt wurde. Dies gilt selbst dann, wenn dadurch einem weiteren Wohnungseigentümer die Zufahrt zu der ihm zugewiesenen Parkfläche verwehrt wird.

  • OGH, 03.03.2022, 5 Ob 16/22x, Zurückweisung der ordentlichen Revision
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 32 Abs 2 WEG
  • § 17 Abs 1 WEG
  • LG Wiener Neustadt, 58 R 81/21s
  • BG Baden, 7 C 1605/20d
  • WOBL-Slg 2023/28

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