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Berger, Wolfgang

Berechtigung zur (Antragstellung und) Erhebung einer Säumnisbeschwerde durch eine Umweltorganisation in Fällen, in denen kein Feststellungsverfahren durchgeführt wird

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Analog zu § 3 Abs 7 UVP-G ist in jenen Fällen, in denen ein entsprechendes Feststellungsverfahren nicht auf Antrag der dort angeführten Personen oder – wie dies der zweite Satz des Abs 7 ermöglicht – von Amts wegen eingeleitet worden ist, auch Umweltorganisationen gemäß § 19 Abs 7 UVP-G ein Antragsrecht zuzugestehen und damit auch die Möglichkeit, eine Säumnis der Behörde bei der Behandlung dieses Antrages vor dem BVwG geltend zu machen.

  • Berger, Wolfgang
  • Art 133 Abs 4 B-VG
  • § 3 Abs 7 UVP-G
  • § 3 Abs 7a UVP-G
  • ZVG-Slg 2015/78
  • § 8 VwGVG
  • § 28 Abs 7 VwGVG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • Art 132 Abs 3 B-VG
  • BVwG, 11.02.2015, W104 2016940-1

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