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Beschädigung eines Gebäudes; Ersatz der Reparaturkosten auch im Falle der Neuerrichtung

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Wird ein Gebäude beschädigt, so hat der Eigentümer auch dann Anspruch auf die Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, wenn er den Schadensfall zum Anlass nimmt, das Gebäude neu zu errichten.

  • Ersatz der Reparaturkosten auch im Falle der Neuerrichtung
  • BBL-Slg 2022/195
  • Beschädigung eines Gebäudes
  • OGH, 27.06.2022, 2 Ob 4/22k
  • Baurecht
  • § 1323 ABGB

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