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Beschwerde; Einbringung außerhalb der Amtsstunden; Betriebsbereitschaft von Empfangsgeräten; Telefax; E-Mail; Onlineformulare

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Beschränkt sich die behördliche Erklärung zur Entgegennahme von eingebrachten Beschwerden außerhalb der Amtsstunden auf Telefax und E-Mail, gilt diese nicht auch für eine mittels Onlineformular eingebrachte Beschwerde.

  • LVwG Tir, 04.04.2018, LVwG-2018/38/0353-2
  • Telefax
  • Einbringung außerhalb der Amtsstunden
  • E-Mail
  • BBL-Slg 2018/129
  • § 13 Abs 5 AVG
  • § 13 Abs 2 AVG
  • Onlineformulare
  • Betriebsbereitschaft von Empfangsgeräten
  • Baurecht
  • § 40 tir BauO
  • Beschwerde

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