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Bestellung eines Bauverantwortlichen; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Hinsichtlich der Bestellung eines Bauverantwortlichen kommt Nachbarn kein Mitspracherecht zu.

  • LVwG Tir, 15.02.2019, LVwG-2019/42/0281-1
  • Bestellung eines Bauverantwortlichen
  • BBL-Slg 2019/109
  • § 39 Abs 1 tir BauO
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • § 33 Abs 3 tir BauO
  • Baurecht

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