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Hilber, Klaus

Besuch einer privaten Kunstakademie als Berufsausbildung iSd FLAG 1967?

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Der Besuch einer privaten Kunstakademie, welche sich an „alle künstlerisch Interessierten“ wendet, in welcher der Lehrplan so gelegt ist, dass das – beliebig ausdehnbare – zweijährige Kunststudium auch für Berufstätige innerhalb des gesetzlichen Jahresurlaubes absolviert werden kann, in welcher keine Prüfungen und keine Benotung vorgesehen sind und in welcher das Studium mit Zertifikat, welches den Besuch der Seminare und Erledigung der Hausaufgaben bestätigt, abgeschlossen werden kann, stellt keine Berufsausbildung dar.

  • Hilber, Klaus
  • UFS, 14.01.2013, RV/0035-S/12
  • AFS 2013, 58
  • Steuerrecht
  • § 2 Abs 1 lit f FLAG
  • § 2 Abs 1 lit b FLAG

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