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Beweislast für Einwand schikanöser Rechtsausübung
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 19
- Rechtsprechung, 82 Wörter
- Seiten 214-214
- https://doi.org/10.33196/bbl201605021401
20,00 €
inkl MwStBeweispflichtig für die bei weitem überwiegende Schädigungsabsicht des Rechtsausübenden ist der die Schikane Behauptende. Dabei geben im Allgemeinen selbst relativ geringe Zweifel am Rechtsmissbrauch zugunsten des Rechtsausübenden den Ausschlag, weil demjenigen, der an sich ein Recht hat, grundsätzlich zugestanden werden muss, dass er innerhalb der Schranken dieses Rechts handelt. Nur wenn der Ablauf eines Geschehens die Vermutung der Schädigungsabsicht begründet, ist es Sache der anderen Partei, einen gerechtfertigten Beweggrund für ihr Verhalten zu behaupten und zu beweisen.
- § 1295 Abs 1 ABGB
- Beweislast für Einwand schikanöser Rechtsausübung
- BBL-Slg 2016/207
- OGH, 25.05.2016, 9 Ob 25/16s
- Baurecht
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