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Beweislastverteilung und Entlastungsbeweis bei der Geschäftsführerhaftung

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Indiziert eine bestimmte Sachlage einen Sorgfaltsverstoß eines Geschäftsführers, so obliegt es ihm, den Entlastungsbeweis zu führen.

Der Entlastungsbeweis nach § 84 Abs 2 Satz 2 AktG ist auch auf das GmbH-Recht anzuwenden.

  • GES 2017, 254
  • § 25 GmbHG
  • Beweislastverteilung
  • § 84 Abs 2 Satz 2 AktG
  • Gesellschaftsrecht
  • OGH, 29.05.2017, 6 Ob 99/17b
  • Entlastungsbeweis
  • Geschäftsführerhaftung

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