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Beweiswürdigung; Ermittlungsergebnisse einer unzuständigen Behörde; mündliche Verhandlung; Verfahrensfehler

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Es besteht kein gesetzliches Verbot, Ermittlungsergebnisse einer unzuständigen Behörde für das weitere von der zuständigen Behörde durchgeführte Verfahren heranzuziehen; diese unterliegen allerdings der Beweiswürdigung der zur Entscheidung berufenen zuständigen Behörde.

Die mündliche Verhandlung beim LVwG ersetzt eine baurechtlich verpflichtend vorgeschriebene mündliche Verhandlung, die von der Baubehörde nicht durchgeführt worden ist.

  • VwGH, 01.04.2021, Ra 2019/05/0334
  • § 41 AVG
  • § 32 oö BauO
  • § 31 oö BauO
  • BBL-Slg 2021/132
  • § 40 AVG
  • Beweiswürdigung
  • Verfahrensfehler
  • Ermittlungsergebnisse einer unzuständigen Behörde
  • mündliche Verhandlung
  • § 42 AVG
  • Baurecht
  • § 17 VwGVG

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