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Althuber, Franz

BFG: Keine persönliche Unbilligkeit mangels ausreichender Vorsorge für die Abgabenentrichtung

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Eine persönliche Unbilligkeit iSd § 236 BAO liegt dann nicht vor, wenn der Nachsichtswerber in der Vergangenheit (als hierzu noch die Möglichkeit bestanden hat) keine ausreichende Vorsorge für die spätere Abgabenentrichtung getroffen hat.

  • Althuber, Franz
  • § 20 BAO
  • ZSS 2019, 38
  • Ermessenübung
  • Lohnsteuer
  • Nachsicht
  • § 83 EStG
  • § 236 BAO
  • Unbilligkeit
  • BFG, 19.02.2019, RV/5100899/2018

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