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Marschner, Ernst

BFG: Liebhaberei bei vorzeitiger Beendigung der Vermietung wegen Einbringung in eine Stiftung

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Kann der Vermieter nicht den Nachweis erbringen, dass die Vermietungstätigkeit von vornherein auf einen unbegrenzten Zeitraum, zumindest jedoch bis zur Erzielung eines Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Werbungskosten geplant war und wird die Tätigkeit vorzeitig (ohne Vorliegen von Unwägbarkeiten) freiwillig beendet, so stellt die „kleine“ Vermietung von Beginn an Liebhaberei dar. Die Stiftung ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei Einbringung der Vermietungsobjekte in eine Stiftung tritt keine Gesamtrechtsnachfolge ein und daher ist keine durchgehende Liebhabereibetrachtung anzustellen.

  • Marschner, Ernst
  • BFG, Ro 2018/13/0006, eingebracht
  • Stiftungen
  • Liebhaberei
  • § 1 Abs 2 Z 3 LiebVO
  • BFG, 11.01.2018, RV/7102508/2012, (Abweisung)
  • Beendigung der Vermietung
  • ZFS 2018, 123
  • Stiftungsakt

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