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Thiele, Clemens

BGH: Eingeschränkte Kontrollpflicht des Suchmaschinenbetreibers

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Den Betreiber einer Suchmaschine treffen erst dann spezifische Verhaltenspflichten, wenn er durch einen konkreten Hinweis Kenntnis von einer „offensichtlichen und auf den ersten Blick klar erkennbaren Rechtsverletzung“ erlangt hat.

Bloße Schmähkritik oder scharfe Worte stehen nicht von vornherein außerhalb jedes in einer Sachauseinandersetzung wurzelnden Verwendungskontextes (hier: Äußerungen ersichtlich im Zusammenhang mit der Rolle, welche der Kläger beim F-Forum spielte), sodass insoweit noch keine Löschungspflicht für den Suchmaschinenbetreiber besteht.

Eine proaktive Prüfpflicht würde die Funktion einer Internet-Suchmaschine konterkarieren und die Informationsfreiheit des Internets erheblich beschränken.

Redaktionelle Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • § 1004 Abs 1 BGB
  • ZIIR 2018, 305
  • BGH, 27.02.2018, VI ZR 489/16, Stalkerhaushalt
  • Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine
  • Abmahnung, qualifizierte
  • Datenschutzverletzungen, keine
  • § 29 Abs 1 Satz 1 Nr 2 BDSG aF
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • § 823 Abs 2 BGB
  • Beleidigungen
  • Medienrecht
  • § 29 Abs 2 BDSG aF
  • § 823 Abs 1 BGB
  • Vorabkontrolle, keine
  • Rechtsverletzungen, offenkundige

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