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Thiele, Clemens

BGH: Haftungsbegrenzung bei Beteiligung an Internetbetrug durch Geldtransfer

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Erlaubnispflichtige Zahlungsdienste als Zahlungsinstitut erbringt nur derjenige, der „als Unternehmen“ handeln will.

„Als Unternehmen“ handelt nur, wer sein Unternehmen auf eigene Gefahr und Kosten selbstständig leitet.

Amtliche Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • Provisionen
  • bloßes Zahlungsinstitut
  • ZIIR 2018, 298
  • Handeln als Unternehmen
  • Haftung eines sog Finanzagenten
  • Geldtransfer
  • § 823 Abs 2 BGB
  • Erbringung erlaubnispflichtiger Zahlungsdienste
  • BGH, 16.01.2018, VI ZR 474/16, Haftung von Finanzagenten
  • § 8 Abs 1 ZAG idF 8/2013
  • Medienrecht
  • § 1 Abs 1 Nr 5 ZAG idF 8/2013

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