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BGH: Keine Störerhaftung bei individuellem Hersteller-Passwort für WLAN-Router

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Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht als Störer für Filesharing bei WPA2-Verschlüsselung des WLAN-Routers, auch wenn das werkseitig eingestellte Passwort verwendet wird. Es darf sich jedoch nicht um ein Passwort handeln, welches vom Router-Hersteller für eine Vielzahl von Geräten verwendet wird.

Redaktioneller Leitsatz

  • Störerhaftung des Internetanschlussinhabers
  • werkseitig voreingestellter individueller WLAN-Schlüssel
  • Pressestelle des BGH, PM Nr. 212/2016 vom 24.11.2016
  • Filesharing-Abmahnung
  • httpp://www.juris.bundesgerichtshof.de
  • § 97a UrhG
  • Medienrecht
  • ZIIR 2017, 89
  • Quelle: Pressestelle des BGH, PM Nr. 212/2016 vom 24.11.2016, httpp://www.juris.bundesgerichtshof.de
  • BGH, 24.11.2016, I ZR 220/15, WLAN-Schlüssel
  • WPA2-Schlüssel

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