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Thiele, Clemens

BGH: Vorlageanfrage zur Zulässigkeit von Mietwagen-Applikationen

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Erbringt ein Unternehmen, das in Kooperation mit zur Personenbeförderung zugelassenen Mietwagenunternehmen eine Smartphone-Applikation bereitstellt, über die Nutzer Mietwagen mit Fahrern bestellen können, selbst eine Verkehrsdienstleistung im Sinne von Art 58 Abs 1 AEUV und Art 2 Abs 2 Buchst d der Richtlinie 2006/123/EG, wenn die Organisationsleistungen dieses Unternehmens eng mit der Beförderungsleistung verbunden sind, insbesondere wenn es die Preisgestaltung, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und die Beförderungsbedingungen für die Fahraufträge bestimmt und für die von ihm vermittelten Fahrzeuge unter seiner Unternehmensbezeichnung sowie mit einheitlichen Rabattaktionen wirbt?

Für den Fall, dass der Gerichtshof die Frage 1 verneinen sollte: Kann es aufgrund des Ziels, die Wettbewerbs- und Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs zu erhalten, unter dem Aspekt des Schutzes der öffentlichen Ordnung nach Art 16 Abs 1 der Richtlinie 2006/123/EG bei den gegenwärtigen Verkehrsverhältnissen gerechtfertigt sein, eine Dienstleistung der im Streitfall in Rede stehenden Art zu untersagen?

Amtliche Vorlagefragen

  • Thiele, Clemens
  • Mietwagenunternehmen
  • elektronische Vermittlung von Fahraufträgen an Mietwagen
  • Uber
  • ZIIR 2017, 327
  • Mietwagen-App
  • § 49 Abs 4 PBefG
  • Art 2 Abs 2 d, 16 Abs 1 RL 2006/123/EG
  • Uber Black
  • Medienrecht
  • Dienstleistungsfreiheit
  • Art 58 Abs 1 AEUV
  • Personenbeförderungsgesetz
  • BGH, 18.05.2017, I ZR 3/16, Uber Black
  • Taxenverkehr

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