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Bindung der Miteigentümer an eine Benützungsvereinbarung

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Die mangelnde Bindung eines Miteigentümers an eine Benützungsvereinbarung (Benützungsregelung) im Falle der Einzelrechtsnachfolge durch Veräußerung eines Miteigentumsanteils bedeutet noch nicht, dass der Titel für eine Beibehaltung der bisherigen Benützungsverhältnisse verloren geht. Die Dauerrechtsbeziehung endet erst mit einer gemeinschaftlichen Auflösungserklärung, einer neuen Benützungsvereinbarung oder der Anrufung des Außerstreitrichters zur Neuregelung der Benützungsverhältnisse.

  • BBL-Slg 2018/181
  • § 833 ABGB
  • Bindung der Miteigentümer an eine Benützungsvereinbarung
  • Baurecht
  • OGH, 29.05.2018, 4 Ob 93/18g

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