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Wiesinger, Bernd

Bindungswirkung des Urteils gegen die natürliche Person im Verfahren gegen den belangten Verband

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Die Feststellungswirkung des Schuldspruchs einer natürlichen Person erstreckt sich auf einen Verband, wenn dieser im Verfahren gegen die natürliche Person Parteistellung gemäß § 15 Abs 1 S 2 VbVG, somit die Möglichkeit hatte, zu den Vorwürfen, für die er verantwortlich erklärt werden könnte, Stellung zu nehmen sowie das Urteil über seinen Entscheidungsträger oder Mitarbeiter – im Umfang des betreffenden Schuldspruchs – auf gleiche Weise wie dieser zu bekämpfen, und der Schuldspruch sowohl gegenüber dem Verband als auch gegenüber allen weiteren Anfechtungsberechtigten in Rechtskraft erwachsen ist.

  • Wiesinger, Bernd
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • OGH, 19.05.2021, 13 Os 128/20b
  • JBL 2021, 813
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 15 Abs 1 S 2 VbVG
  • Arbeitsrecht
  • LG Klagenfurt, 16.09.2020, 64 Hv 102/19z

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