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Bodenversiegelung; Retentionsbecken; Oberflächenentwässerungskanal; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Mit dem Einwand, dass die zu bewilligende Straße eine unnötige Bodenversiegelung und Grünlandverschwendung darstelle, wird kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht geltend gemacht.

Auch besteht kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht auf eine entsprechende Dimensionierung eines Retentionsbeckens bzw Oberflächenentwässerungskanals (hier: unter Bezugnahme auf die Klimaerwärmung und die damit einhergehenden größeren Niederschlagsmengen).

  • VwGH, 14.07.2022, Ra 2022/06/0099
  • Bodenversiegelung
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • § 88 stmk BauG
  • BBL-Slg 2022/181
  • Baurecht
  • § 26 Abs 1 Z 5 stmk BauG
  • Retentionsbecken
  • Oberflächenentwässerungskanal
  • § 57 Abs 2 stmk BauG

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