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BTVG-Treuhänder haftet bei verfrühter Auszahlung an den Bauträger aus Gründen des Rechtswidrigkeitszusammenhangs nur eingeschränkt

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Zweck der „Ratenplanmethode“ iSd § 10 BTVG ist es, eine Entsprechung zwischen den Zahlungen des Erwerbers und der Erhöhung des Werts der Liegenschaft durch die zwischenzeitig erbrachten Bauleistungen zu gewährleisten. Das grundbücherliche Sicherstellungsmodell nach § 9 BTVG dient wie die Anmerkung nach § 40 Abs 2 WEG 2002 der Sicherung des besonderen Interesses am Erwerb einer bestimmten Wohnung. Ein RA verstößt gegen die ihn treffenden Verpflichtungen, wenn er weder die grundbücherliche Sicherstellung des WE-Erwerbs noch einen Ratenplan mit Haftrücklass vertraglich vorsieht und er den gesamten Treuhanderlag vor Eintritt der Fälligkeit an den Bauträger auszahlt. Leitet der Käufer seinen Anspruch auf Ersatz des Mangelschadens aus dem Verlust seines Deckungsfonds für Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer ab, steht der geltend gemachte Schaden jedoch nicht im Rechtswidrigkeitszusammenhang mit dem Versäumnis des RA als Vertragserrichter.

  • § 40 WEG
  • WOBL-Slg 2021/38
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 7 BTVG
  • OGH, 20.10.2020, 6 Ob 78/20v
  • § 9 BTVG
  • OLG Wien, 12 R 41/19s
  • LGZ Wien, 15 Cg 78/17a, siehe dazu den Besprechungsaufsatz von Böhm in diesem Heft der wobl 2021, 81.
  • § 4 BTVG
  • § 10 BTVG

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