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Kröswang , Michael

BVA: Die „Unumstößlichkeit“ des Einheitspreises

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Bei einem Rechenfehler handelt es sich um eine mit einem evidenten Erklärungsirrtum behaftete Willenserklärung des Bieters. Auf die Richtigkeit der rechnerischen Operation kommt es nicht an. Bei Einheitspreisverträgen können Rechenfehler nur auf Basis der angebotenen und unumstößlichen Einheitspreise berücksichtigt werden.

  • Kröswang , Michael
  • Rechenfehler
  • RPA 2013, 275
  • BVA, 15.07.2013, N/0061-BVA/09/2013-24, „A10 Tauernautobahn Einhausung Zederhaus, Elektrotechnische und maschinelle Ausrüstung (EM), Örtliche Bauaufsicht, Einhausung Zederhaus (ÖBA – EM)“
  • Einheitspreis
  • Ausscheiden
  • § 124 Abs 1 BVergG
  • Vergaberecht
  • § 129 Abs 1 Z 7 BVergG

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