BVerfG: Straßenfotografie zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsschutz
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 6
- Judikatur, 3438 Wörter
- Seiten 326 -331
- https://doi.org/10.33196/ziir201803032601
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Im Spannungsfeld von Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bei der Straßenfotografie muss die Kunstfreiheit iSv Art 5 GG ausnahmsweise dann hinter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zurücktreten, wenn das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen schwerwiegend beeinträchtigt wird.
Eine schwerwiegende Beeinträchtigung ist zB in einem Fall gegeben, in dem eine 120x140 cm große Aufnahme einer deutlich erkennbaren Person ohne deren (ausdrücklichen) Einwilligung im Rahmen einer für jedermann frei zugänglichen Ausstellung an einer vielbefahrenen Straße der Millionenstadt Berlin veröffentlicht wird.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- § 23 Abs 1 Nr 4 KUG
- § 12 BGB
- Art 5 Abs 3 GG
- Art 1 Abs 1 GG
- Abwägung zwischen Kunstfreiheit eines Fotografen
- Werke der Straßenfotografie
- Medienrecht
- § 23 Abs 2 KUG
- ZIIR 2018, 326
- Einwilligung des Abgebildeten, notwendige
- Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person
- § 823 Abs 1 BGB
- BVerfG, 08.02.2018, 1 BvR 2112/15, Straßenfotografie
- Art 2 Abs 1 GG
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