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Cannabiskraut; Reinheitsgehalt; Wirkstoffkonzentration; Notorietät

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2. Der festgestellte durchschnittliche Reinheitsgehalt des Cannabiskrauts von 10 % THC wurde offenbar unzureichend begründet. Denn die Feststellung bezog sich nur auf eine untersuchte Menge von 0,7 Gramm; andererseits wurde über mehr als 2 Jahre von vier verschiedenen Lieferanten Cannabiskraut bezogen, und die Auswertung in einer anderen Lieferung ergab einen Reinheitsgehalt von 5,9 % THC.

  • OGH, 23.04.2014, 15 Os 3/14a
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 28b SMG
  • § 281 Abs 1 Z 5 StPO
  • JST-Slg 2015/36

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