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Das Erstauftraggeberprinzip (Bestellerprinzip) – Neuregelung der Maklerprovision bei Wohnungsmietverträgen durch das MaklerG-ÄG
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 36
- Aufsatz, 7059 Wörter
- Seiten 245-254
- https://doi.org/10.33196/wobl202306024501
30,00 €
inkl MwStNach langem Hin und Her tritt mit 1.7.2023 das sogenannte „Erstauftraggeberprinzip“ (auch bekannt als „Bestellerprinzip“) bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen in Kraft. Danach soll künftig ausschließlich derjenige die Maklerprovision zahlen, der die Leistung des Maklers (zuerst) veranlasst und diesen ausgewählt hat. In praxi ist dies typischerweise der Vermieter. Umgehungsversuche sollen durch die Regelung weitestgehend unterbunden und das Nichteinhalten mit Sanktionen belegt werden. Der Beitrag gibt einen Überblick über das neu eingeführte Erstauftraggeberprinzip im Maklerrecht und beleuchtet noch offene Fragen.
- Hoti, Viola
- Scharmer, Marco
- § 18 MaklerG
- § 189a UGB
- dual-use
- § 17a MaklerG
- Provision
- Umgehungsgeschäfte
- Wohnungssuchender
- MaklerG-ÄG
- § 1300 ABGB
- Maklerprovision
- WOBL 2023, 245
- Bestellerprinzip
- Organwalter
- Miet- und Wohnrecht
- Erstauftraggeberprinzip
- gemischt genutzte Objekte
- § 41 MaklerG
- Makler
- § 1313a ABGB
- § 1299 ABGB
- Informationspflichten
- Maklergesetz-Änderungsgesetz
- Dokumentationspflicht
- Darlegungspflicht
- Immobilienmakler
- maßgebliche Person
- § 27 MRG
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