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Zeitschrift für öffentliches Recht
Heft 3, September 2018, Band 73
Das Ressortsystem in der LandesregierungThe Branch System in State Government
- Originalsprache: Deutsch
- ZOER Band 73
- Aufsatz, 7139 Wörter
- Seiten 507-524
- https://doi.org/10.33196/zoer201803050701
30,00 €
inkl MwStDass die Landesverfassungen für die Landesregierung das Ressortsystem einführen können, wird seit dem Jahr 1925 in Lehre und Rechtsprechung nicht mehr bestritten. Anhaltender Dissens besteht jedoch in der Beantwortung der Auslegungsfrage, ob dadurch die behördlichen Zuständigkeiten von der Landesregierung auf ihre Mitglieder verschoben werden oder ob die einzelnen Landesräte bloß ermächtigt werden, im Namen der Landesregierung zu entscheiden. Seit 50 Jahren sind die Fronten verhärtet: Die Lehre plädiert geschlossen für eine Delegation der Zuständigkeit und wirft der Judikatur vor, sich mit der Deutung als Mandat in Widersprüche zu verwickeln. Der Beitrag zeigt auf, dass die Rechtsprechung die besseren Argumente auf ihrer Seite hat. Die einschlägigen Rechtsvorschriften tragen einen Zuständigkeitsübergang nicht, der Antwortcharakter des Bundesverfassungsgesetzes über die Ämter der Landesregierungen legt ein Mandat nahe, und die der Rechtsprechung vorgeworfenen Inkonsistenzen lassen sich auflösen, wenn zwischen behördlicher Zuständigkeit und dem Recht auf den gesetzlichen Richter unterschieden wird.
- Wiederin , Ewald
- Art 83 Abs 2 B-VG
- Zuständigkeit
- Geschäftsordnung
- gesetzlicher
- Verordnung
- Landesregierung
- Kollegialsystem
- Öffentliches Recht
- Art 18 Abs 1 B-VG
- Ressortsystem
- Richter
- Zuständigkeitsübertragung
- Mandat
- Art 50 Abs 3 Vbg LV
- Landesverfassung
- Amt der Landesregierung
- Art 101 B-VG
- Art 103 Abs 2 B-VG
- ZOER 2018, 507
- Art 102 B-VG
- Landesrat
- Art 87 Abs 3 B-VG
- § 1 Abs 3 Ämter-BVG
- Delegation
- § 3 Abs 1 Ämter-BVG
- Art 51 Abs 1 Vbg LV
- § 3 Abs 3 Ämter-BVG