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Mosler, Rudolf

Das unionsrechtliche Kartellverbot und seine Bedeutung für das Arbeitsrecht und das Sozialversicherungsrecht

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Das unionsrechtliche Kartellverbot steht in einem Spannungsverhältnis zum Arbeitsrecht und zum Sozialversicherungsrecht. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände schließen Kollektivverträge ab, die den Preis der Arbeitskraft kartellieren. Trotzdem unterliegen Kollektivverträge nach der Rechtsprechung des EuGH nicht dem unionsrechtlichen Kartellverbot. In einer neueren Entscheidung ging es um die Frage, ob dies auch für arbeitnehmerähnliche Selbständige gilt. Auch hinsichtlich des Sozialversicherungsrechts geht der EuGH von einer weitgehenden Ausnahme vom Kartellrecht aus. In der Literatur wird dies zT kritisiert. Eine neuere Entscheidung des EuGH zum Lauterkeitsrecht wird von einigen AutorInnen als Beleg dafür gesehen, dass der EuGH seine bisherige Rechtsprechung zum Verhältnis Kartellrecht und Sozialversicherung ändern wird.

  • Mosler, Rudolf
  • Sozialversicherung
  • § 2 ArbVG
  • Art 154 AEUV
  • Wettbewerb
  • Kartellrecht
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBL 2016, 774
  • Art 28 GRC
  • Art 101 AEUV
  • Art 153 AEUV
  • Art 155 AEUV
  • Art 102 AEUV
  • Art 106 AEUV
  • Kollektivvertrag
  • Kartellverbot

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