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Hilber, Klaus

DB- & DZ-Pflicht von im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung dem Arbeitgeber vorgeschriebenen SV-Beiträgen

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Da der Arbeitgeber sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung schuldet, erfüllt er bei deren Bezahlung eine eigene Schuld. Ist dem Arbeitgeber die Einbehaltung der Arbeitnehmerbeiträge vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers rechtlich nicht möglich, wie dies bei Nachzahlungen auf Grund einer abgabenbehördlichen Prüfung regelmäßig der Fall sein wird, erhöht die Bezahlung (auch) der Arbeitnehmerbeiträge nicht die Beitragsgrundlage für den DB und den DZ.

  • Hilber, Klaus
  • BFG, 20.10.2023, RV/3100505/2019
  • AFS 2024, 147
  • § 122 WKG
  • Steuerrecht
  • § 41 FLAG
  • § 58 Abs 2 ASVG
  • § 60 Abs 1 ASVG

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