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Stürzenbecher-​Vouk, Olga

Der den Gerichten beigegebene Sachverstand

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Verfahren haben eine soziale Funktion und Ordnungsfunktion. Dem einzelnen als auch der Gesellschaft wird im konkreten Fall zu seinem gewährleisteten Recht verholfen, Rechtsverpflichtungen werden durchgesetzt. Die Erfüllung dieser Aufgabe ist wesentlich für den Rechtsfrieden und den sozialen Frieden.

Hierbei kommt sowohl im Verwaltungs- als auch im Zivil- und Strafverfahren LaienrichterInnen, Amtssachverständigen und DolmetscherInnen eine wichtige Funktion zu.

  • Stürzenbecher-Vouk, Olga
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • ZVG 2016, 626

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