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Heft 6, November 2016, Band 2016
Der Verzicht auf Neudurchführung der Hauptverhandlung gilt nicht für erst anzuberaumende weitere Verhandlungen
- Originalsprache: Deutsch
- JST Band 2016
- Judikatur, 52 Wörter
- Seiten 562-562
- https://doi.org/10.33196/jst201606056202
20,00 €
inkl MwSt- § 276a StPO
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2016/99
- OGH, 10.05.2016, 11 Os 14/16t, (RS0130725)
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