Zum Hauptinhalt springen

Devolutionsantrag eines Nachbarn bei laufendem Ermittlungsverfahren unzulässig

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Solange über das Bauansuchen ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wird, ohne dass über das Ansuchen oder die erhobenen Einwendungen ein Bescheid ergangen ist, kann nicht ein Nachbar, sondern lediglich der Bewilligungswerber die Verletzung der Entscheidungspflicht geltend machen.

  • LVwG Krnt, 13.01.2015, Zl KLVwG-3235/2/2014
  • § 27 VwGVG
  • ZVG-Slg 2016/97
  • § 73 AVG
  • Verwaltungsverfahrensrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!