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Zeitschrift für Stiftungswesen
Die Auswirkungen der Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie im WiEReG für Privatstiftungen und das freiwillige Compliance Package
- Originalsprache: Deutsch
- ZFS Band 16
- Aufsatz, 4602 Wörter
- Seiten 13-22
- https://doi.org/10.33196/zfs202001001301
30,00 €
inkl MwStSeit 15. Jänner 2018 sind Gesellschaften und andere Rechtsträger und somit auch Privatstiftungen mit Sitz bzw Verwaltung in Österreich zur Meldung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer nach dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG verpflichtet. Die mit 10. Jänner 2020 erfolgte Umsetzung der 5. EU-GeldwäscheRL bringt allerdings Neuerungen, insbesondere in Hinblick auf die Einsicht in das Register. Darüber hinaus wird ab 10. November 2020 auch die Möglichkeit eines freiwilligen Compliance-Packages geschaffen, das insbesondere für Privatstiftungen vielfach Erleichterung bringen wird.
- Edelhauser, Christiane
- Petritz, Michael
- § 10a WiEReG
- neue Sorgfalts- und Meldepflichten von Rechtsträgern gemäß WiEReG
- Vorteile eines Compliance-Package für Privatstiftungen
- § 1 WiEReG
- § 9 WiEReG
- Wirtschaftliche Eigentümer Register in Österreich
- Wirtschaftliche Eigentümer von Privatstiftungen
- § 4 WiEReG
- Stiftungen
- WiEReG-Novelle 2019
- Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie in Österreich
- § 16 WiEReG
- ZFS 2020, 13
- § 15 WiEReG
- § 5a WiEReG
- § 11 WiEReG
- § 5 WiEReG
- § 2 WiEReG
- § 3 WiEReG
- freiwilliges Compliance-Package gemäß § 5a WiEReG