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Hartl , Christine

Die Novelle der „Public Sector Information“-Richtlinie (PSI-Richtlinie).

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Das gesellschaftliche Interesse an öffentlichen Informationen nimmt laufend zu. Auch für die Wirtschaft werden öffentliche Daten als Produktionsfaktor für neue Geschäftsmodelle immer wichtiger. Um den technologischen Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung zu tragen, wurde die Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) novelliert, was innerstaatlich eine Novelle des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) und der neun Landesinformationsgesetze zur Folge haben wird. Damit zusammen hängt die geplante Abschaffung der Amtsverschwiegenheit (Art 20 Abs 3 B-VG), womit freier Zugang zu öffentlichen Informationen und – in Umsetzung der geänderten PSI-Richtlinie – ein Recht auf deren Weiterverwendung einher gehen werden. Der folgende Beitrag zeigt diesen Zusammenhang auf und beleuchtet im Detail die Neuerungen durch die geänderte PSI-Richtlinie im Vergleich zur bisherigen Rechtslage.

  • Hartl , Christine
  • Open Government Data
  • Informationsweiterverwendungsgesetz
  • Art 20 Abs 4 B-VG
  • IWG
  • RL 2013/37/EU
  • Art 22a B-VG
  • Recht auf Zugang zu öffentlichen Informationen.
  • RL 2003/98/EG
  • Amtsverschwiegenheit
  • Art 20 Abs 3 B-VG
  • PSI-Richtlinie
  • Rechtstheorie, -geschichte
  • JRP 2014, 77
  • Recht auf Weiterverwendung öffentlicher Informationen

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