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Holzinger, Kerstin

Die Präklusion ist tot, es lebe die Präklusion?!

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Nach bekanntem Verständnis bedeutet „Präklusion“ im anlagenrechtlichen Genehmigungsverfahren, dass Parteien, soweit sie nicht fristgerecht zulässige Einwendungen erheben, ihre Parteistellung verlieren und auch von einer Beschwerdeerhebung gegen die verfahrensabschließende Entscheidung ausgeschlossen sind. Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 15.10.2015, Rs C-137/14, Kommission/Deutschland, stellt sich die Frage, ob und inwieweit dieses Verständnis in unionsrechtlich determinierten Genehmigungsverfahren aufrecht erhalten werden kann.

  • Holzinger, Kerstin
  • Art 11 UVP−RL
  • § 42 Abs 1 AVG
  • (unions-rechtlich determinierte) anlagenrechtliche Genehmigungsverfahren
  • Beschwerdelegitimation
  • § 44b Abs 1 AVG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • ZVG 2016, 24
  • Präklusion
  • Art 25 IE−RL

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