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Die Struktur der Vorgesetztenverantwortlichkeit
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 138
- Aufsatz, 12605 Wörter
- Seiten 345-360
- https://doi.org/10.33196/jbl201606034501
30,00 €
inkl MwStSeit dem 01.01.2015 ist im StGB erstmals eine Vorgesetztenverantwortlichkeit vorgesehen. Der Gesetzgeber hat bei der Umsetzung des Rom-Statuts die einschlägigen Strafvorschriften des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs mit nur geringfügigen Abweichungen rezipiert. Wie dort wurde die Vorgesetztenverantwortlichkeit in drei Straftatbestände aufgespalten. Besondere Schwierigkeiten bereitet dabei die auf das Teilnahmesystem zugeschnittene Anordnung in § 321g StGB, dass der Vorgesetzte „wie ein Täter der vom Untergebenen begangenen Tat zu bestrafen ist“. Die Wendung wirft die Frage auf, wie sich die Vorgesetztenverantwortlichkeit zur Beitragstäterschaft durch Unterlassen verhält. Im Folgenden wird die Struktur der Regelungen zur Vorgesetztenverantwortlichkeit aufgeschlüsselt und eine auf das österreichische Strafrecht abgestimmte, völkerrechtskonforme Auslegung der §§ 321g–i StGB vorgeschlagen.
- Hochmayr, Gudrun
- JBL 2016, 345
- Art 28 Rom-Statut
- Meldepflicht
- Aufsichtspflicht
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Garantenstellung
- Völkerstrafrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Beitragstäterschaft durch Unterlassen
- § 321h StGB
- Zivilverfahrensrecht
- § 321g StGB
- qualitative Akzessorietät
- Vorgesetztenverantwortlichkeit
- § 321i StGB
- § 12 StGB
- Arbeitsrecht
- Hinderungspflicht
- § 2 StGB
- § 286 StGB
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