Die Verbandsklage: Rechtsschutzalternative für FH-Studierende?
- Originalsprache: Deutsch
- NHZBand 5
- Fachbeiträge (FaBe), 1616 Wörter
- Seiten 31 -34
- https://doi.org/10.37942/nhz201706003101
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Das Rechtsverhältnis zwischen FH-Studierenden und den Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen ist, im Unterschied zum Rechtsverhältnis von Studierenden an Universitäten, ein zivilrechtliches. Diese Art der Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen bringt mit sich, dass FH-Studierende zum Zwecke des Rechtsschutzes auf den Zivilrechtsweg verwiesen sind. Das ist für die rechtsschutzsuchenden Studierenden potentiell teuer und langwierig. Einen möglichen Ausweg für gewisse Fallkonstellationen stellt die im Konsumentenschutzgesetz vorgesehene Verbandsklage dar. Dadurch wird das gezielte Vorgehen gegen einzelne Bestimmungen der Ausbildungsverträge der FHs ermöglicht, dies erfordert aber auch das Tätigwerden eines klagebefugten Verbandes.
- Hense-Lintschnig, Philipp
- NHZ 2017, 31
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