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Seeber-​Grimm, Diana/​Seeber, Thomas

Die Zulässigkeitsgrenze privater Raumordnungsverträge

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Wenn eine Behörde die Privatwirtschaftsverwaltung wählt, um öffentlich-rechtlichen Bindungen zu entgehen, sind die geschlossenen Verträge gemäß § 879 ABGB nichtig.

Zu den hoheitlichen Vollzugsaufgaben der Behörde gehörende Aufgabenbereiche bieten keinen Spielraum für privatrechtliches Handeln.

Macht eine Behörde ihr hoheitliches Handeln vom Zustandekommen einer privatrechtlichen Vereinbarung abhängig, verstößt sie gegen das Legalitätsprinzip.

  • Seeber-Grimm, Diana
  • Seeber, Thomas
  • Raumordnung
  • § 33 TROG
  • § 9 TVAG
  • § 879 ABGB
  • § 37 TROG
  • Art 18 B-VG
  • hoheitliches Handeln
  • Schadenersatz
  • Vertragsraumordnung
  • ZRB 2013, 96
  • privatrechtliche Vereinbarungen
  • Baurecht
  • OGH, 23.01.2013, 3 Ob 181/12g

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