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Dienstbarkeit durch Übertragungsakt; Liegenschaften desselben Eigentümers; wirtschaftliche Nahebeziehung
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 17
- Rechtsprechung, 91 Wörter
- Seiten 216-216
- https://doi.org/10.33196/bbl201405021602
20,00 €
inkl MwStBei Übereignung einer von zwei Liegenschaften desselben Eigentümers, von denen eine offenkundig der anderen dient und weiterhin dienen soll, entsteht auch ohne spezifische Vereinbarung durch den Übertragungsakt eine Dienstbarkeit, wenn der tatsächliche Zustand im Zeitpunkt der Übertragung durch offenkundige oder doch ersichtliche Anlagen erkennbar war. Für eine „analoge Übertragung“ der dargestellten Rechtsprechung auf Fälle einer bloß wirtschaftlichen Nahebeziehung zwischen den Liegenschaftseigentümern (hier: GmbH & Co KG, sowie ihr Geschäftsführer) lassen sich weder Zweckmäßigkeitserwägungen noch die Bestimmung des § 526 ABGB ins Treffen führen.
- Egglmeier-Schmolke, B.
- Auer, M.
- BBL-Slg 2014/180
- Liegenschaften desselben Eigentümers
- § 526 ABGB
- wirtschaftliche Nahebeziehung
- OGH, 08.04.2014, 3 Ob 29/14g
- Baurecht
- Dienstbarkeit durch Übertragungsakt
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