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Direktvergabe; Arbeitsgemeinschaft; Antragslegitimation; Zusammenrechnung; Bauleistung; Bauwerk; Bauvorhaben

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Unterschiedliche Renovierungsarbeiten in unterschiedlichen Wohnhausanlagen sind verschiedene, wenn auch allenfalls gleichartige, Bauvorhaben und müssen nicht zum Zweck einer gemeinsamen Vergabe zusammengefasst werden.

  • § 14 Abs 1 BVergG
  • Bauleistung
  • Zusammenrechnung
  • § 2 Z 11 BVergG
  • Bauwerk
  • Bauvorhaben
  • BBL-Slg 2014/236
  • § 22 BVergG
  • § 13 Abs 1 BVergG
  • Direktvergabe
  • Baurecht
  • § 4 BVergG
  • Antragslegitimation
  • Arbeitsgemeinschaft
  • LVwG Wien, 05.06.2014, VGW-123/077/23937/2014VGW-123/077/23976/2014VGW-123/077/23977/2014

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