Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Dispositionsmaxime bei der Beschlussanfechtung
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 36
- Rechtsprechung, 107 Wörter
- Seiten 41-41
- https://doi.org/10.33196/wobl202301004102
30,00 €
inkl MwStDie Beschlussanfechtung nach § 24 Abs 6 WEG 2002 (§ 52 Abs 1 Z 4 WEG 2002) ist von der Dispositionsmaxime getragen. Die (eingeschränkte) Amtswegigkeit in diesem Verfahren bezieht sich demnach nur auf den geltend gemachten Beschlussanfechtungsgrund. Der Prüfumfang des Gerichts hat sich auf diesen zu beschränken. Es bedarf daher eines konkreten Vorbringens, aus welchen Gründen die Beschlussfassung formell mangelhaft sein soll. Verspätet geltend gemachte („nachgeschobene“) Anfechtungsgründe sind demnach bei der Berufung auf die Rechtsunwirksamkeit des Beschlusses wegen formeller Mängel präkludiert.
Maßgeblich für den Beginn des Fristenlaufs ist nur der Tag des Hausanschlags. Auf die subjektive Kenntnis des Anfechtungsgrundes kommt es nicht an.
- LG Wiener Neustadt, 19 R 31/20z
- WOBL-Slg 2023/10
- § 52 Abs 1 Z 4 WEG
- § 1450 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 29 Abs 1 Satz 1 WEG 2002
- § 24 Abs 6 WEG
- OGH, 27.07.2021, 5 Ob 17/21t, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
Weitere Artikel aus diesem Heft
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €