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Durchfeuchtung des Bauplatzes; Standfestigkeit; Einsturzgefahr; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Eine bloß befürchtete Durchfeuchtung der Grundparzelle und die damit allenfalls einhergehenden Auswirkungen auf das Bauvorhaben (hier: Einsturzgefahr) sind nicht Gegenstand der Nachbarrechte.

  • Standfestigkeit
  • BBL-Slg 2018/119
  • Einsturzgefahr
  • LVwG Nö, 09.03.2018, LVwG-AV-1240/001-2016
  • § 6 nö BauO
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • Baurecht
  • Durchfeuchtung des Bauplatzes

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