EGMR: Kriterien zur Überwachung der Internetnutzung am Arbeitsplatz
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 2017
- Judikatur, 17337 Wörter
- Seiten 462 -483
- https://doi.org/10.33196/ziir201704046201
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Arbeitgeber dürfen die private Kommunikation ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz lediglich eingeschränkt kontrollieren.
Verbietet daher der Arbeitgeber eine private Nutzung der dienstlich zur Verfügung gestellten IKT zur Gänze, kann er den Nachrichtenverkehr darauf kontrollieren, ob das Verbot eingehalten wird. Darin liegt im Einzelfall dann kein Verstoß gegen Art 8 EMRK, wenn
vorab der Dienstnehmer über die bestehende Möglichkeit, die Art und das Ausmaß der Überwachung seiner Kommunikation informiert wurde,
kein ständiges Mitlesen der privaten Nachrichten durch den Arbeitgeber erfolgt und
die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist, was insbesondere dann der Fall ist, wenn der Dienstnehmer die Tatsache der privaten Nutzung bestreitet.
Darüber hinaus muss die Erlangung der Inhalte zur Beweisführung iS der Verhältnismäßigkeitsprüfung geeignet sein, d.h. der Überwachungszeitraum muss begrenzt und lediglich die Messengerdaten dem Arbeitgeber zur Erreichung des von ihm angestrebten Kontrollzwecks einen gelinderen Eingriff in die Privatsphäre des Arbeitnehmers bedeuten.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- Internetnutzung am Arbeitsplatz
- EGMR, 05.09.2017, Bsw 61496/08, Barbulescu/Rumänien
- Art 8 EMRK
- Medienrecht
- Recht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz
- ZIIR 2017, 462
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