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Eigentumsfreiheitsklage; Grenzen; Rechtsmissbrauch; Entfernung einer Teichanlage als „Druckmittel“

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Das Recht des Grundeigentümers, die Unterlassung von Eingriffen in sein Eigentumsrecht von einem Störer zu begehren, ist durch das Verbot der schikanösen bzw missbräuchlichen Rechtsausübung beschränkt.

  • Rechtsmissbrauch
  • Entfernung einer Teichanlage als „Druckmittel“
  • BBL-Slg 2013/101
  • Grenzen
  • Eigentumsfreiheitsklage
  • § 523 ABGB
  • OGH, 19.12.2012, 8 Ob 69/12y
  • Baurecht
  • § 1295 Abs 2 ABGB

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