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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Eignungskriterien im nicht offenen Verfahren ohne Vergabebekanntmachung
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 6
- Judikatur - Materienrecht, 2407 Wörter
- Seiten 360-364
- https://doi.org/10.33196/zvg201904036001
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inkl MwStBeim nicht offenen Verfahren ohne Vergabebekanntmachung muss der Auftraggeber die Eignungskriterien bereits zum Zeitpunkt der Einladung zur Angebotslegung festgelegt haben. Eine nachträgliche Bekanntgabe der Eignungskriterien genügt nicht.
Dass nur Unternehmer zu Angebotslegung eingeladen wurden, die dem Auftraggeber als zuverlässig bekannt waren, erübrigt nicht die Festlegung von Eignungskriterien.
- LVwG Vlbg, 26.03.2019, LVwG-314-1/2019-R11
- § 193 Abs 1 BVergG
- § 31 Abs 4 BVergG
- ZVG-Slg 2019/70
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 2 Z 22 BVergG
- § 248 Abs 1 BVergG
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