Zum Hauptinhalt springen

Ein Ausspruch nach § 266 Abs 1 StPO hindert eine Frontdoor-Bewilligung des elektronisch überwachten Hausarrests

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Ein gerichtlicher Ausspruch nach § 266 Abs 1 StPO hat zur Folge, dass der elektronisch überwachte Hausarrest nicht vor dem Verbüßen einer Mindeststrafzeit in der Anstalt in Betracht kommt.

  • JST-Slg 2015/53
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • LGSt Wien, 30.04.2015, 192 Bl 1/15i
  • § 266 Abs 1 StPO

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!