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Hollaus, Birgit

Ein Verbot ist ein Verbot: EuGH konkretisiert Möglichkeit der Mitgliedstaaten für vorübergehende Notfallzulassungen im Pflanzenschutzmittelrecht

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Art 53 Abs 1 Pflanzenschutzmittel-VO ist dahin auszulegen, dass er einem Mitgliedstaat nicht erlaubt, das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln zur Behandlung von Saatgut sowie das Inverkehrbringen und die Verwendung von mit diesen Produkten behandeltem Saatgut zuzulassen, wenn das Inverkehrbringen und die Verwendung von mit diesen Produkten behandeltem Saatgut in der Union ausdrücklich untersagt wurden.

Abstract

In Notfallsituationen können Mitgliedstaaten auf Basis des einschlägigen Sekundärrechts den Einsatz von in der Union noch nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln vorübergehend zulassen. Die Mitgliedstaaten erteilten solche Zulassungen bislang auch bei unionsweiten Verboten bestimmter, in Pflanzenschutzmitteln verwendeter Wirkstoffe, um Notfallsituationen im Pflanzenschutz zu begegnen. Der EuGH entschied nun, dass diese Praxis keine Deckung im Sekundärrecht findet.

  • Hollaus, Birgit
  • VO (EG) 1107/2009
  • RL 2009/128/EG
  • Pflanzenschutzmittelrecht
  • NR 2023, 336
  • Biodiversitätsschutz
  • Neonicotinoide
  • Nachhaltigkeitsrecht
  • EuGH, 19.01.2023, Rs C-162/21, Pesticide Action Network Europe ASBL ua, ECLI:EU:C:2023:30
  • Landwirtschaftsrecht
  • Art 191 AEUV

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